Pflegekinder
Unterstützung für Pflegefamilien und Adoptiveltern
Die Kreisverwaltung unterstützt Familien, die sich dafür entscheiden, ein Pflegekind aufzunehmen oder den Weg der Adoption zu wählen. Sie informiert über Voraussetzungen, die Pflegeeltern erfüllen sollten und welche konkreten Unterstützungen sie erhalten können. Das Jugendamt berät darüber hinaus rund um das Thema der Tagespflege und Adoption eines Kindes.
Pflegeelternschaft
Jedes Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern, sondern für eine längere Zeit in einer anderen Familie lebt, ist ein Pflegekind. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es möglich sein, dass Eltern zunächst Verwandte oder Freunde bitten, für ihr Kind zu sorgen, wenn sie für eine bestimmte Zeit Hilfe bei der Betreuung ihres Kindes brauchen. Eltern können sich aber auch an das Jugendamt wenden, wenn sie Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes wünschen und die Erziehung in einer Pflegefamilie in Betracht kommt.
Pflegeeltern sollten
- ein Pflegekind mehr aus sozialem Engagement als aus familienplanerischen Gründen aufnehmen wollen
- einem Kind eine Chance geben wollen, versäumte Entwicklungen aufzuholen und neue tragfähige Beziehungen einzugehen
- bereit sein, mit der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten und eine Rückführung zu unterstützen
- Verständnis für die schwierige Situation des Kindes und seiner Herkunftsfamilie haben
- Belastbarkeit und Durchhaltevermögen bei erzieherischen Schwierigkeiten haben
- der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt offen gegenüberstehen und notwendige Unterstützung anderer Beratungsstellen in Anspruch nehmen
Wir bieten Pflegeeltern hierfür
- Vorbereitung und Beratung bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Begleitung und Unterstützung während der Dauer des Pflegeverhältnisses
- Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bei Pflegeelterntreffen
- Fortbildungsveranstaltungen
- Finanzierung des Lebensunterhalts des Kindes und Erstattung besonderer Aufwendungen
Das Jugendamt vermittelt auch Kurzzeitpflege für Kinder, die in Notsituationen wie Kur- oder Krankenhausaufenthalt der Eltern oder in anderen vorübergehenden Notlagen für einen befristeten Zeitraum eine Pflegefamilie brauchen.
Adoptionsvermittlungsstelle
Der gesetzliche Handlungsauftrag besteht darin, zum Wohl des betroffenen Kindes geeignete Eltern zu suchen. Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen.
Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstiger zur Adoptionsvermittlung anerkannter Organisationen. Beim Kreisjugendamt Bad Kreuznach ist eine solche Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet.
Ihre Ansprechpartner
Pflegekinderdienst:
- Herr Udo Porth
Tel.: 0671 803-1523
Fax: 0671 803-1548
E-Mail senden - Frau Gudrun Martin
Tel.: 0671 803-1524
Fax: 0671 803-1548
E-Mail senden - Frau Sigrun Forkert
Tel.: 0671 803-1551
Fax: 0671 803-1548
E-Mail senden
Adoption:
- Frau Agnes Lietze
Tel.: 0671 803-1522
Fax: 0671 803-1548
E-Mail senden - Herr Udo Porth
Tel.: 0671 803-1523
Fax: 0671 803-1548
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Dokumente zum Download
Beihilfen im Rahmen der Vollzeitpflege
- Empfehlungen des Kreisjugendamts zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen
Stand: Januar 2016 (PDF-Datei, 411 KB)