Elterngeld und ElterngeldPlus

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien, indem wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt wird. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Antrag Elterngeld

Wer Elterngeld bekommt

Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, für Elternpaare ebenso wie für getrennt- und alleinerziehende Elternteile. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

•    ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
•    nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
•    mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
•    einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
 


ElterngeldPlus: Zeit fürs Kind und Chancen im Job

Viele Mütter und Väter wünschen sich, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es für Eltern oft keine leichte Aufgabe, beides unter einen Hut zu bringen. ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.


Viele weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie außerdem auf der Homepage der Kreisverwaltung.

Hier können Sie weitere Informationen einsehen, sich den Antrag herunterladen oder den Elterngeldrechner besuchen.

Weitere Voraussetzungen für das ElterngeldPlus finden Sie hier.