Hilfe zur Erziehung
Jeder Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Im Kreisjugendamt ist dafür grundsätzlich der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) zuständig. Folgende Beiträge aus den Aufgabenbereichen des ASD und des dazu gehörenden Fachdienstes stationäre Jugendhilfemaßnahmen und Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII finden Sie hier:
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Die Mitarbeiter_innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Kreisverwaltung stehen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Eltern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung. Dabei ist ein wichtiges Ziel Familien, Kinder und Jugendliche so zu unterstützen, dass sie ihre eigenen Kräfte und Fähigkeiten erkennen und nutzen (Empowerment). Im Mittelpunkt steht die kompetente Beratung und Begleitung von Eltern und Kindern, z.B. eine Vermittlung an zuständige Beratungsstellen oder andere geeignete Institutionen und die bedarfsgerechte Einrichtung von Hilfen zur Erziehung (HzE).
Das Angebot des ASD umfasst nachfolgende Aufgaben:
- Beratung in Fragen der Erziehung und bei der Alltagsbewältigung; z.B.:
- wenn Kinder und Jugendliche sich nicht mehr mit ihren Eltern verstehen
- wenn Kinder und Jugendliche sich ständig über Regeln hinwegsetzen
- bei Problemen im Zusammenhang mit Kita und Schule
- wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihnen alles über den Kopf wächst und sie nicht mehr weiter wissen.
- Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGBVIII (Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe Vollzeitpflege, Heimerziehung, Betreutes Wohnen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche u.a.)
Eine Entscheidung welche der o.g. Hilfearten ggf. in Anspruch genommen werden sollte, muss im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und der personensorgeberechtigten Eltern getroffen werden. Sie können in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form installiert werden und in nachfolgenden Situationen unterstützen, z.B.:- bei der Regelung und Bewältigung des Erziehungsalltags
- als Hilfestellung bei individuellen Problemlagen (Erziehungsschwierigkeiten, Störungen des Sozialverhaltens, etc.)
- Kinderschutz/Inobhutnahme
Alle bei uns eingehenden Gefährdungsmeldungen werden sorgfältig überprüft. Gewünschte Anonymität wird gewahrt. Bitte informieren Sie den ASD, wenn Ihnen ein Kind vernachlässigt erscheint, Sie Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Eltern haben oder die familiäre oder Wohnsituation eines Kindes desolat wirkt.
Die Arbeit des ASD ist darauf ausgerichtet, die Bedingungen für Kinder in ihren Herkunftsfamilien zu verbessern. Um Veränderungen zu erreichen, müssen adäquate Hilfen angeboten und Vertrauen zu den Eltern aufgebaut werden.
In Einzelfällen gelingt es nicht, im Einvernehmen mit Eltern Veränderungen zu bewirken. Kommt es dadurch zu Gefährdungen für Kinder und Jugendliche, werden beim Familiengericht Maßnahmen angeregt, die auch die Trennung von Kindern und Eltern zur Folge haben können.
Um dem gesetzlichen Schutzauftrag nachkommen zu können, sind die Mitarbeiterinnen des ASD auf die verantwortliche Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen.
Aufgrund seiner sozialräumlichen Orientierung ist der ASD in 6 Bezirke aufgeteilt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten in der Stadtverwaltung Kirn 3x wöchentlich und in den Verbandsgemeinden Bad Sobernheim, Meisenheim und Stromberg 1x wöchentlich Außensprechstunden an. In der nachfolgenden Liste sind die Fachkräfte des ASD und des Fachbereiches stationäre Jugendhilfemaßnahmen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, deren Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten aufgeführt.
- Klicken Sie hier um zur Liste zu gelangen (PDF-Datei, 333 KB)
Ihr Ansprechpartner
- Herr Specht
Tel.: 0671 803-1531
Fax: 0671 803-1548
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