Lernmittelfreiheit

Das Schulbuchausleihsystem zur finanziellen Entlastung

Schrittweise wurde ab dem Schuljahr 2010/11 in allen allgemeinbildenden Schulen sowie in den Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs ein Schulbuchausleihsystem eingeführt, welches das bisher etablierte System der Lernmittelgutscheine ablöste. Damit sollen alle Eltern bei der Beschaffung von Schulbüchern finanziell entlastet werden.

  • Im Schuljahr 2010/11 wurde für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5–10 an allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) ein Ausleihsystem für Lernmittel eingeführt, das das bisher etablierte System der Lernmittelgutscheinsystem ablöst.
  • Im Schuljahr 2012/13 wurde das Ausleihsystem auf die Sekundarstufe II (Oberstufe) an allgemeinbildenden Schulen sowie auf berufliche Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsfachschulen, dreijährige Berufsfachschulen, höhere Berufsfachschulen sowie Berufsoberschulen erweitert.
  • Im Schuljahr 2012/13 wurde die Schulbuchausleihe auch in Grundschulen eingeführt.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs bleibt es bei der schon praktizierten kostenfreien Ausleihe von Schulbüchern.

Merkblatt und Antrag zur Lernmittelfreiheit Schuljahr 2018/2019

Hier können Sie die Informationen und den Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2018/2019 herunterladen.

Wichtig: Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss bis zum 15. März 2018 bei dem zuständigen Schulträger gestellt sein!


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