Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Wunschkennzeichen
Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei? Hier können Sie online nachsehen und gleich reservieren.

Aktuelle Hinweise zur Fahrzeugzulassung:
- 01.10.2017 ◊ I-KFZ - Online Wiederzulassung (zum Portal) ist möglich sowie die Zulassung von Oldtimerkennzeichen mit Saisonzeitraum
- 01.11.2016 ◊ Formular für Kurzzeitkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (Empfangsvollmacht) (PDF-Datei, 221 KB)
- 01.11.2016 ◊ Formular für Ausfuhrkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (Empfangsvollmacht) (PDF-Datei, 221 KB)
- 01.04.2015 ◊ Neue Vorschriften für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen (PDF-Datei, 220 KB)
- 01.01.2015 ◊ I-KFZ – Online-Außerbetriebsetzung, neue Siegelplaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I
- Hier geht's zum Portal der Online-Außerbetriebsetzung
- Hinweis: Sie müssen einen neuen Personalausweis besitzen der die Online-Ausweisfunktion (elD) freigeschaltet hat, über ein Lesegerät für den Personalausweis verfügen und eine De-Mail Adresse angeben.
Kontakt und Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Bad Kreuznach und Kirn
Hauptstelle Bad Kreuznach
Industriestraße 36
Tel.: 0671 803-1354
Fax: 0671 803-1372
E-Mail senden
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss um 11.45 Uhr)
Donnerstag: zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr (Annahmeschluss 17.45 Uhr)
Außenstelle Kirn
Bahnhofstr. 31
Tel.: 06752 8581
Fax: 06752 95020
Montag bis Freitag: 7.30 bis 11.00 Uhr
Die meist benötigten Vordrucke für Zulassungsvorgänge können Sie hier herunterladen:
- Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - Sepa-Lastschriftmandat (PDF-Datei, 18 KB)
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden (PDF-Datei, 108 KB)
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (PDF-Datei, 467 KB)
- Versicherung an Eides Statt und Verlusterklärung (PDF-Datei, 75 KB)
- Händlererklärung (PDF-Datei, 179 KB)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (PDF-Datei, 130 KB)
- Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (PDF-Datei, 65 KB)
- Antrag auf Steuervergünstigung (Bitte nicht verwenden, um Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft oder Steuervergünstigung für das Kraftfahrzeug von Schwerbehinderten zu beantragen) (PDF-Datei, 103 KB)
- Neues notwendiges Formular für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (Empfangsvollmacht) (PDF-Datei, 221 KB)
- Neues notwendiges Formular für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (Empfangsvollmacht) (PDF-Datei, 221 KB)
Hinweise zur Einzugsermächtigung:
Zur Zulassung eines Fahrzeuges muss ab 01.02.2014 der Vordruck SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren mit Angabe der IBAN und BIC Nummer ausgefüllt werden.
Der Vordruck SEPA-Lastschriftmandat muss eine Unterschrift vom Kontoinhaber und eine Unterschrift vom Fahrzeughalter enthalten. Sofern ein Fahrzeug durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden soll, benötigt die Zulassungsbehörde vom Fahrzeughalter zusätzlich zum Vordruck SEPA-Lastschriftmandat eine Vollmacht mit Originalunterschrift des Vollmachtgebers. Vom Fahrzeughalter wird ein Nachweis über ein bestehendes Konto durch Vorzeigen einer Bankkarte oder eines Kontoauszugs bzw. durch Vorlage von Kopien solcher Unterlagen benötigt.
Von der Pflicht, eine Einzugsermächtigung vorzulegen, können Ausnahmen gewährt werden für Fahrzeughalter, die über keine eigene Bankverbindung verfügen und für Fahrzeughalter mit einem großen, häufig wechselnden Fahrzeugbestand. Hier bietet sich die Aufnahme in eine sogenannte Großkundendatei an. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahme bzw. Aufnahme in die Großkundendatei ist vor der Zulassung bei dem örtlich zuständigen Zollamt zu beantragen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gilt jeweils für ein bestimmtes zuzulassendes Kraftfahrzeug. Ein Hinweis auf bereits bestehende Einzugsermächtigung ist nicht ausreichend.
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist eine Einzugsermächtigung nicht erforderlich. Auf die Vorlage einer Einzugsermächtigung kann auch verzichtet werden, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „H”, „Bl” oder „aG” vorgelegt wird.
Bitte achten Sie darauf, die entsprechenden Bescheinigungen vor Durchführung der Zulassung vorzulegen, da sonst das Fahrzeug nicht zugelassen werden kann. Die Bescheinigungen nachträglich vorzulegen, ist nicht möglich.
Bei Kfz-Steuerrückständen und sonstigen Kostenrückständen aus vorausgegangen Zulassungsvorgängen (Gebühren und Auslagen), ist die Zulassung eines Fahrzeuges gemäß § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bzw. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom 19.12.2006 (KFZZulKostRG RP) nicht möglich.
Anschriftenänderungen im Fahrzeugschein
Sind Sie innerhalb des Kreises umgezogen, können Sie die Anschrift beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Höhere Gebühren entstehen dadurch nicht. Dieser Service erspart aber den Weg zur Zulassungsstelle.
Hinweise für juristische Personen, Minderjährige und besondere Zulassungen
Bei Zulassung auf eine juristische Person, beispielsweise GmbH, AG, KG oder OHG (keine Einzelunternehmen), ist außer den nachstehend genannten Unterlagen noch ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Bei Fahrzeugzulassungen auf Minderjährige werden außer den erforderlichen Fahrzeugpapieren eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweis benötigt. Die Unterschriften sind auf der Zulassungsstelle zu leisten.
Die erforderlichen Unterlagen für besondere Zulassungen wie rote Kennzeichen für wiederkehrende Verwendung (Kfz-Händler), Zulassungen historischer Fahrzeuge, Ausfuhrkennzeichen, Oldtimer-Zulassungen etc. können Sie unter Tel. 0671 803-1354, -1351 oder -1350 bei der Zulassungsstelle erfragen.
Welche Unterlagen Sie für welchen Zweck brauchen:
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie Bank-/EC-Karte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Zollamt oder Geschäftskontoauszug)
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung), wenn nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) vorhanden ist, sowie eine Bestätigung, dass noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind
Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bereits bei uns zugelassen ist oder war
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Zollamt oder Geschäftskontoauszug)
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden, sowie deren Ausweis
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung über die erfolgte Abmeldung des Fahrzeugs / entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher auswärtig zugelassen war
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Bisherige (auswärtige) Kennzeichenschilder
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Zollamt oder Geschäftskontoauszug)
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung über die erfolgte Abmeldung des Fahrzeugs / entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Änderung des Halters oder Kennzeichens zusätzlich: Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Saisonkennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung über die erfolgte Abmeldung des Fahrzeugs / entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Die bisherigen Kennzeichenschilder
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- gesiegelte Kennzeichenschilder
Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (z. B. bei Verlust oder Diebstahl)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls
- Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung der Person, die den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat. Sofern der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I nicht durch den Halter verloren wurde, ist eine schriftliche Bestätigung des Halters erforderlich, wer für den Zeitpunkt des Verlustes des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist unzulässig.
Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (z. B. bei Verlust oder Diebstahl)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls
- Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung der Person, die den Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat. Sofern der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I nicht durch den Halter verloren wurde, ist eine schriftliche Bestätigung des Halters erforderlich, wer für den Zeitpunkt des Verlustes des Fahrzeugbriefs/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist unzulässig.
Erneuerung von Kennzeichenschildern bei Beschädigung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Aktuell gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
Änderung von Kennzeichenschildern bei Verlust oder Diebstahl (Umkennzeichnung)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bestätigung der Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls / Verlustanzeige
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Wenn nur 1 Schild verloren wurde ist das andere mitzubringen
Zu Beachten: Es wird in diesen Fällen immer eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt! Die alte kann nicht behalten werden.
Änderung der Fahrzeugpapiere wegen Umzug oder Namensänderung bei Fahrzeugen die bereits bei uns zugelassen sind
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Namensänderung zusätzlich: Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über die technische Änderung
Erneuern unleserlicher Plaketten auf den Kennzeichenschildern
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig 3 Monate)
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei Haltern mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Formular für Empfangsbevollmächtigten
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird ein Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister benötigt
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
- Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nr.) für Kurzzeitkennzeichen
- Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen und das dazugehörige Merkblatt