Einbürgerung

Ja zur Einbürgerung

Einbürgerungsfeiern in der Kreisverwaltung

Die Einbürgerungsfeiern im Jahr 2018 finden an folgenden Terminen (jeweils ab 15:00 Uhr) statt:

Donnerstag, 15.03.2018

Donnerstag, 07.06.2018

Dienstag, 13.11.2018


Vorgehensweise und Dokumente für die Einbürgerung

Für die Einbürgerung nach §§ 8 und 9 Staatsangehörigkeitsgesetz, also für die Einbürgerung der ausländischen Ehegatten deutscher Staatsbürger, sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:

  • Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit (Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis), auch des Ehegatten
  • Geburtsurkunde
  • bei Eheschließung in Deutschland: beglaubigte Ablichtung des Familienbuchs oder Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde oder Heiratsbuch
  • Scheidungsurteil der früheren Ehe oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes bzw. der Kinder
  • Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, letzter Einkommenssteuerbescheid oder Rentenbescheid, Bescheid der Arbeitsagentur ARGE), auch der Familienangehörigen
  • tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto (nur bei Personen ab 16 Jahren)
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (z. B. Abschlusszeugnisse deutscher Schulen, Nachweise über Studien- oder Berufsabschlüsse oder Bescheinigung über ein Sprachdiplom sowie Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs)
  • Nachweis über Wohnung (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Mietvertrag)

Wichtige Hinweise

  • alle Unterlagen müssen im Original vorliegen, bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung beizufügen
  • Antrag bitte erst bei der Einreichung unterschreiben
  • Geburtsurkunden für alle im Antrag aufgeführten Personen beifügen
  • sind im Antrag minderjährige Kinder aufgeführt, müssen beide Eltern unterschreiben
  • ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss der Sorgerechtsnachweis vorgelegt werden

Anspruch auf Einbürgerung nach 8-jährigem Aufenthalt

Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz besteht nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Einbürgerung. Ein Merkblatt hierzu und die notwendigen Unterlagen können Sie sich nachstehend herunterladen.

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Ute Jung
    Tel.: 0671 803-1307
    Fax: 0671 803-2307
    E-Mail senden
    Zimmer: 35a
  • Frau Bärbel Drisang
    Tel.: 0671 803-1308
    Fax: 0671 803-2308
    E-Mail senden
    Zimmer: 35

Dokumente zum Download

Zum Thema Einbürgerung


Weiterführende Informationen im Internet

Website des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge

mit Informationen in Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch

Informationen erhalten sie auch unter folgendem Link: