Datenschutzbeauftragter der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Der Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat die Aufgabe die Kreisverwaltung bei der Ausführung des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen.

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