Landwirtschaft und Weinbau

Neu: Dokumente zum Download


Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2018

Ab Montag, dem 2. Januar 2018 können Anträge für die Teilnahme am EUUmstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2018. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2018. Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2018 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens, das vom 3. Juli 2017 bis zum 15. August 2017 stattfand, gemeldet worden sind. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Die Fördersätze in 2018 lauten wie folgt:
Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahme 52 und 62: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchter Materialien)
Maßnahme 53: 24.000 €/ha (neue Querterrassierung)
Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Die Maßnahmen 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung bzw. Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, sind bei den Kreisverwaltungen vorgedruckte Antragsformulare erhältlich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Referat Landwirtschaft: Tel. 0671/803-1819 und -1818

Link zum Ministerium: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

Landwirtschaft und Weinbau als erheblicher Wirtschaftsfaktor im Kreis Bad Kreuznach

Die Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft des Kreises liegt mit 2,3 % fast doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Obwohl auch der Kreis vom Strukturwandel stark betroffen ist, mit ca. 4 % Betriebsaufgaben jährlich (Ø 10 Jahre), bewirtschaften derzeit ca. 1.600 Betriebe im Haupterwerb (650) und Nebenerwerb (950) ca. 33.600 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Mehr als 50 % dieser Betriebe sind Dauerkulturbetriebe (Weinbau).

Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) von 33.600 ha teilt sich auf in folgende Nutzungsgruppen:

  • ca. 22.700 ha Ackerland
  • ca. 5.300 ha Rebland
  • ca. 7.500 ha Grünland.
  • ca. 120 ha Obst, Gemüse und Speisekartoffeln

Die Betreuung, Förderung und Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe wird von verschiedenen Einrichtungen wahrgenommen:

Agrarförderung

Im Zuge der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde ab dem Jahr 2005 die Agrarförderung von einem an die Produktion gekoppelten, auf ein davon entkoppeltes System umgestellt.
Die Antragstellung sowie die Abgabe eines detaillierten Flächennachweises muß bis zum 15.05. eines jeden Jahres erfolgen.

Ausgleichszulage für erschwerte Wirtschaftsbedingungen (AGZ)

Förderung von Betrieben, die Flächen in den benachteiligten Gebieten bewirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) überschreiten.

Die Förderung wird als Ausgleich für die erschwerten Wirtschaftsbedingungen und das geringere Ertragsniveau gezahlt, ist aber im Gegensatz zu den Flächenprämien einkommensabhängig. Der Fördersatz pro ha ist abhängig von dem Grad der natürlichen Benachteiligung (in Rheinland-Pfalz abhängig von der bereinigten Ertragsmaßzahl (b. EMZ).

Programm Agrar-Umwelt-Landschaft – PAULa

Mit dem „Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa)“ wird die Einführung oder Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Erzeugungspraktiken gefördert, um einen wirksamen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten. Gleichzeitig wird den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung getragen, ein verbessertes Angebot von umweltverträglich erzeugten Produkten zu erhalten. Zudem werden Voraussetzungen für eine stärkere kosten- und einkommensneutrale Beachtung von Umweltbelangen in der Landbewirtschaftung aufgestellt.

Ziele des PAULa

  • Durch PAULa soll die Kulturlandschaft erhalten, Stoffeinträge und Bodenerosionen sollen reduziert werden
  • Die Artenvielfalt bei Flora und Fauna soll gesichert bzw. wiederhergestellt und somit ein Beitrag zur Biodiversität geleistet werden
  • Durch die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland werden Biotope und Naturschutzflächen mit dem Ziel eines vernetzten Biotopsystems geschaffen
  • Mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes Weinberg werden ökologisch wertvolle, jedoch brachgefallene Rebflächen gepflegt und langfristig gesichert

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Zuwendungen, die den durch Ertragseinbußen, Steigerung der Produktionskosten, Durchführung von Pflegemaßnahmen und arbeitswirtschaftlichen Erschwernissen entstehenden Einkommensausfall ausgleichen oder weitgehend vermindern sollen.

Vergütungssätze und Einzelauflagen in den jeweiligen Programmteilen, sowie besondere Auflagen können bei den Sachbearbeitern erfragt oder über www.pflanzenbau.rlp.de abgerufen werden.

FUL 2000

Förderung der Maßnahmen zur Einführung und Beibehaltung extensiver Erzeugungspraktiken aus Gründen des Umweltschutzes und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung - FUL 2000 -) wurde ab dem Jahr 2007 durch PAULa ersetzt. Es werden die noch laufenden Altverträge abgewickelt.

Weinmarktordung – Umstrukturierung (WMO)

Zeitlich begrenzte EG geförderte Umstellung der Rebflächen zur Anpassung an Markterfordernisse (gewünschte Sorten) und Verbesserung der Bewirtschaftungstechniken (Zeilenabstand, Erziehungsart).

Fördervoraussetzung

  • Um-/Neubestockung von weinbauwürdigen Flächen
  • Mindestgröße von Bewirtschaftungseinheiten erforderlich
  • Pflanzung mit zugelassenen förderfähigen Sorten nach Plan (jährliche Korrektur möglich)
  • Mindestzeilenabstände, Mindeststückzahl, vorgeschriebene Erziehungsart

Antragstellung

Jährlich, wobei der Antragszeitpunkt durch das MULEWF (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz) bestimmt wird.

Grundstücksverkehr

Gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz müssen in der Regel alle den Besitzübergang eines Grundstückes betreffenden notariellen Verträge zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ihre Ansprechpartner

  • Referat Landwirtschaft
    Tel.: 0671 803-1813 bis -1819
    Fax: 0671 803-1848
    E-Mail senden
    Salinenstraße 56
    55543 Bad Kreuznach

zuständig für Betriebsprämie, Ausgleichszulage (AGZ)

zuständig für Betriebsprämie, Ausgleichszulage (AGZ), PAULa/FUL, Grundstücksverkehr, Höfeordnung, Landpachtverkehr

zuständig für Betriebsprämie, PAULa/FUL

zuständig für Betriebsprämie, Ausgleichszulage (AGZ), PAULa

zuständig für FUL

zuständig für Weinmarktordnung (WMO)

  • Frau Christine Dettenbach-Messer
    Tel.: 0671 803-1819
    E-Mail senden

Weitere Informationsstellen

  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
    Tel.: 0671 820-0
    E-Mail senden
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
    Tel.: 0671 793-0
    E-Mail senden
  • Bauern- und Winzerverband an Nahe und Glan
    Tel.: 0671 40007
    E-Mail senden