Förderung von Wohnungsbau und Wohnraum
ISB-Darlehen - Wohneigentum
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum. Hierbei gewährt die ISB Haushalten, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen zu Erstrangkonditionen. Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren oder bis zur Vollrückzahlung (ca. 30 Jahre) wählbar.
- Was wird gefördert?
- Neubau, der Ersterwerb oder der Ankauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen
- Der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung
- Ersatzneubau nach Abriss
- Wer ist antragsberechtigt?
Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Ebenso muss die Wohnflächenobergrenze eingehalten werden.
Die Wohnflächenobergrenze für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt 145 m². Diese Wohnflä-chenobergrenze kann auch um 15 m² erhöht werden, wenn die Schaffung eines Kellerersatzraumes in der Wohnung notwendig ist. Bei Ankaufsfällen ist eine Überschreitung der Wohnflächenobergrenze um 15 m² statt bisher um 20 % möglich.
- Wie hoch kann das Darlehen sein?
Das ISB-Darlehen setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten und ggf. weiteren Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten.
- Darlehenskonditionen
Die aktuell geltenden Zinssätze sind auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de abrufbar.
Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren oder bis zur Vollrückzahlung (ca. 30 Jahre) wählbar. Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 2,20 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen. Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens p.a. möglich. Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.
Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat nach dem Datum der Förderzusage.
- Antragsverfahren
Der Antrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, einzureichen. Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de, Wohnraum, oder erhältlich bei den Kreis- und Stadtverwaltungen.
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Ein ganz neues Förderangebot ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Erlangung eines Anrechts auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung zur Selbstnutzung. Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des § 13 LWoFG plus 60 % nicht übersteigen. Eine Förderung ist bis zu 80 % der Erwerbskosten, höchsten jedoch 50.000 Euro möglich.
ISB-Darlehen - Modernisierung Wohneigentum
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz gewährt Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohnraum.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die
- ein barrierefreies Wohnen ermöglichen,
- die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen,
- den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen und / oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen.
- Wer ist antragsberechtigt?
Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzter Wohnungen, wenn das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
- Wie hoch kann das Darlehen sein?
Für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt das Darlehen maximal 60.000 €. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 € erhöht werden. Das Darlehen ist jedoch begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten.
- Darlehenskonditionen
Die Zinsen des ISB-Darlehens Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum werden durch das Land Rheinland-Pfalz um einen Prozentpunkt verbilligt.
Die aktuell geltenden Zinssätze sind auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de abrufbar. Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren wählbar.
Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 2,20 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen. Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens p.a. möglich.
Darüber hinaus wird ein Tilgungszuschuss von 15 % -maximal 6.000 Euro- für Haushalte mit einem Einkommen bis 10 % über der Einkommensgrenze gewährt.
Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.
Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat nach dem Datum der För-derzusage.
- Antragsverfahren
Der Antrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, einzureichen. Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de, Wohnraum, oder erhältlich bei den Kreis- und Stadtverwaltungen.
Ihre Ansprechpartnerin
- Frau Helena Oliveira
Tel.: 0671 803-1618
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