Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmäler und ihr Zeugnis von Geschichte und Kultur
Die Schönheit des Kreises Bad Kreuznach wird nicht nur durch die landschaftliche Vielfalt und den Waldreichtum, sondern auch durch die Ortsbilder und die zahlreichen kulturgeschichtlichen Sehenswürdigkeiten geprägt. Viele Ortsbilder, insbesondere Meisenheim, Kirn und Monzingen, werden von historischen Denkmälern bestimmt.
Denkmäler unterstehen dem Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz
Mit der Novellierung und Veröffentlichung des Gesetzes vom 09. Dez. 2008 sind Objekte/Anwesen, die Denkmaleigenschaft besitzen in eine landesweite Denkmalliste aufgenommen worden.
Die Denkmalliste als Informationsquelle für Eigentümer
Das Verzeichnis der Kulturdenkmäler unterliegt – wie schon die bisherigen Verzeichnisse – einer ständigen Aktualisierung. Sie können sich auch im Internet unter www.gdke-rlp.de über die Denkmalliste informieren.
Nur mit Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach dürfen Kulturdenkmäler beseitigt, verändert oder von ihrem Standort entfernt werden. Ziel der Denkmalpflege ist es möglichst viel der originalen Substanz zu erhalten. Bei Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten empfiehlt es sich daher die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz bereits in die Vorplanung mit einzubeziehen und so die kostenlose fachliche Beratung und Koordinierung für eine denkmalgerechte Sanierung zu nutzen.
Für die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern gewährt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse. Außerdem kann auch mit steuerlichen Vergünstigungen gerechnet werden.
Ihr Ansprechpartner
- Herr Michael Viehl
Tel.: 0671 803-1617
E-Mail senden
Weiterführende Informationen im Internet
Website der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Website der Landesdenkmalpflege
Website der Handwerkskammer Koblenz
Zentrum für Restaurierung und Denkmalpflege