Baugenehmigung
Das Verfahren zur Baugenehmigung
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen (nicht den privatrechtlichen) Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, so haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung.
Die Bearbeitungsdauer des Bauantrages ist meist unterschiedlich. Sie hängt wesentlich davon ab, ob die rechtliche und technische Überprüfung größere Probleme aufwirft. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn z. B.
- zwingende baurechtliche Vorschriften entgegenstehen. Um eine Ablehnung zu vermeiden wird dann dem Bauherren eine Umplanung empfohlen.
- eine Ausnahme oder eine Befreiung erforderlich ist,
- zusätzliche Fachbehörden einzuschalten sind,
- sich Schwierigkeiten mit dem Grenzverlauf ergeben,
- denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen sind.
Beginnen Sie aber keinesfalls mit dem Bau vor Erhalt der Baugenehmigung. Ein solcher Verstoß zieht ein Bußgeld nach sich!
Teilbaugehmigung als Möglichkeit für vorzeitigen Baubeginn
In dringenden Fällen kann eine Teilbaugenehmigung beantragt werden, etwa für vorzeitigen Beginn mit den Erdarbeiten oder sogar fürs Kellergeschoss. Auch sollten Sie später nicht von den genehmigten Plänen abweichen. Hier wäre die kostenpflichtige Baueinstellung und ebenfalls ein Bußgeldverfahren die Folge.
Sollte sich während des Baus die Notwendigkeit einer Änderung ergeben, so wenden Sie sich an das Bauamt. Dort wird man Ihnen mitteilen, ob die Änderung genehmigungspflichtig ist und somit eventuell ein Tekturplan (zusätzlicher Antrag mit Planausschnitt für den von der Änderung betroffenen Bereich) notwendig ist.
Vordrucke rund um die Baugenehmigung
Auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz finden Sie hilfreiche Hinweise und Vordrucke rund um das Thema Baugenehmigung.
Ihre Ansprechpartner (Registratur des Bauamtes)
- Frau Christine Lautz
Tel.: 0671 803-1602
Fax: 0671 803-1669
E-Mail senden - Frau Roswitha Mantey
Tel.: 0671 803-1603
Fax: 0671 803-1669
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