Besitz und Handel von bzw. mit geschützten Tieren
Der Erwerb bzw. Besitz geschützter Tierarten ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu melden.
- Hierzu kann das Formblatt verwendet werden. (PDF-Datei, 11 KB)
Grundsätzlich muss der Besitzer geschützter Arten den Nachweis des rechtmäßigen Besitzes durch Vorlage der erforderlichen Dokumente führen (z. B. bei Tieren der Anhänge A der EU- VO durch eine EG- Vermarktungsbescheinigung). Im Einzelfall stellt die Untere Naturschutzbehörde insbesondere Vermarktungsgenehmigungen für Nachzuchten aus. Dies betrifft in erster Linie solche Tierarten, für die nach EU-Recht ein besonders dokumentierter Herkunftsnachweis erforderlich ist, wie z. B. Europäische Landschildkröten oder Greifvögel.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz des Bundesamtes für Naturschutz. Es soll damit erreicht werden, dass illegale Naturentnahmen unterbleiben und der Handel mit legalen Tieren nachvollziehbar wird.
- Antrag auf Sachkundenachweis gem. § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung (PDF-Datei, 307 KB)
Ihre Ansprechpartner
Herr Heise, Telefon: 0671 / 803-1821,
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Erteilung von EG-Vermarktungsbescheinigungen und Meldung von geschützten Tier- und Pflanzenarten:
Frau Muff, Telefon: 0671 / 803-1823,
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Abteilungsfax: 0671 / 803-1848