Beurkundungen

Beurkundung wichtiger Erklärungen

Beim Jugendamt ist eine Urkundsperson bestellt, die ermächtigt ist, bestimmte Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen. Dazu zählen

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Zustimmungserklärung der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis
  • die ggf. erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet ist, zum Vaterschaftsanerkenntnis
  • die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines noch nicht 14-jährigen oder geschäftsunfähigen Kindes/Jugendlichen zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Anerkennung der Mutterschaft
  • Verpflichtungen zum Unterhalt
  • Unterhaltsverpflichtung bezüglich der Ansprüche der Mutter und Kind aus Anlass der Geburt
  • Sorgeerklärungen

Vor der Aufnahme einer Urkunde ist aus dienstlichen Gründen zwingend ein Beurkundungstermin abzustimmen. Die für die Beurkundung benötigten Unterlagen können bei dieser Gelegenheit gleichzeitig erfragt werden.

Ihre Ansprechpartner

Zuständig für die Verbandsgemeinde Meisenheim
Frau Gisela Meffert
Tel.: 0671/803-1519
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Zuständig für die Stadt Kirn sowie die Verbandsgemeinde Kirn-Land (Buchstabe H-Z)
Frau Tina Scheid
Tel.: 0671/803-1518
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Zuständig für die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim (Buchstabe H-Z)
Herr Dirk Reimann
Tel.: 0671/803-1514
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Zuständig für die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden Kirn-Land (Buchstabe A-G) und Bad Sobernheim (Buchstabe A-G)
Frau Lisa Weinmann
Tel.: 0671/803-1516
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Zuständig für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim sowie die Verbandsgemeinde Rüdesheim (Buchstabe A-C)
Frau Anne Schmidt-Fröhlich
Tel.: 0671/803-1515
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Zuständig für die Verbandsgemeinde Stromberg sowie die Verbandsgemeinde Rüdesheim (Buchstabe D-G)
Frau Annika Kruskop
Tel.: 0671/803-1560
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Zuständig für die Verbandsgemeinde Rüdesheim (Buchstabe H-Z)
Frau Sarah Gromowski
Tel.: 0671/803-1517
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