Kinder- und Jugendschutz
Erzieherischer Jugendschutz gemäß § 14 KJHG
- Regionaler Arbeitskreis Suchtprävention, regelmäßiger Austausch
- Ausstellungen / Wettbewerb / Veranstaltungen zum Thema Sucht (z. B. Wanderausstellung „Leben mit Risiken – Freiheit zum Genuss und Lust auf Gesundheit”, Ideenwettbewerb 1999 zur Suchtprävention)
- Arbeitskreis Mädchenpädagogik, regelmäßiger Austausch
- NEPAL – Netzwerk Erlebnispädagogischer Projekte und Abenteuerlichen Lernens (Arbeitskreis Erlebnispädagogik, Fortbildungsreihe)
- Seminare / Fortbildungen für MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (z. B. Kanuseminar, Schwarzlichttheater)
- Beratung von Verantwortlichen in Jugendräumen
- Ausleihmöglichkeiten pädagogischer Materialien
- Kreisjugendring (z. B. Ausleihe von Spielmaterialien, „Los geht’s”, „WunderBar”)
- Fachbuchausleihe (ca. 500 Schriften)
- Jugendbildungsstätte Schloß Dhaun
- Kreisjugendzeltplatz Meisenheim
Gesetzlicher Jugendschutz
Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit enthält im wesentlichen Gebots- und Verbotsnormen für Veranstalter und Gewerbetreibende und regelt Folgendes:
- Aufenthalt in Gaststätten und Nachtclubs
- Abgabe und Verzehr alkoholischer Getränke
- Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
- Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen
- Abgabe von Videokassetten und Bildträgern
- Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
- Rauchen in der Öffentlichkeit
Gesetzliche Bestimmungen
- Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- Zentrale Vorschrift für den Jugendmedienschutz. Hier werden Grundrechte des Artikel 5 Abs. 1 zum Schutze der heranwachsenden Jugend Beschränkungen unterworfen
- Jugendarbeitsschutzgesetz; regelt den Schutz Jugendlicher in Beschäftigungsverhältnissen, z. B.: Schulbesuch, Freizeit, Ruhezeiten; Schutz vor bestimmten Arbeiten, Verbot der Kinderarbeit; Befreiungen bestimmter Art erteilt u. a. das Jugendamt nach Antragstellung, z. B. bei der Mitwirkung bei Fernsehaufzeichnungen oder anderen Einzelveranstaltungen
Ihre Ansprechpartner
- Herr Lothar Zischke
Tel.: 0671 803-1541
Fax: 0671 803-1549
E-Mail senden - Frau Dorothee Weiland
Tel.: 0671 803-1542
Fax: 0671 803-1549
E-Mail senden - Frau Monika Adelseck
Tel.: 0671 803-1543
Fax: 0671 803-1549
E-Mail senden - Frau Tanja Purper
Tel.: 0671 803-1544
Fax: 0671 803-1549
E-Mail senden
Dokumente zum Download
- Planungshilfe für Event-, Dance- und MSS-Partys (PDF-Datei, 319 KB)
- Suchtprävention (PDF-Datei, 35 KB)
- Genuss ohne „Absturz” – Tipps für Kids (PDF-Datei, 32 KB)
- Informationsblatt „Wir können Kinder und Jugendliche nicht vor allem bewahren, aber Ihnen Chancen geben, sich zu bewähren” (PDF-Datei, 33 KB)
- Jugenschutzgesetz (grafische Umsetzungshilfe) (PDF-Datei, 320 KB)
- Ratgeber „Surfen? Aber sicher!” mit praktischen Tipps fürs Netz, der insbesondere für Eltern von Schülern der 5. und 6. Klasse (PDF-Datei, 1030 KB)