Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Jugendschutz gemäß § 14 KJHG

  • Regionaler Arbeitskreis Suchtprävention, regelmäßiger Austausch
  • Ausstellungen / Wettbewerb / Veranstaltungen zum Thema Sucht (z. B. Wanderausstellung „Leben mit Risiken – Freiheit zum Genuss und Lust auf Gesundheit”, Ideenwettbewerb 1999 zur Suchtprävention)
  • Arbeitskreis Mädchenpädagogik, regelmäßiger Austausch
  • NEPAL – Netzwerk Erlebnispädagogischer Projekte und Abenteuerlichen Lernens (Arbeitskreis Erlebnispädagogik, Fortbildungsreihe)
  • Seminare / Fortbildungen für MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (z. B. Kanuseminar, Schwarzlichttheater)
  • Beratung von Verantwortlichen in Jugendräumen
  • Ausleihmöglichkeiten pädagogischer Materialien
  • Kreisjugendring (z. B. Ausleihe von Spielmaterialien, „Los geht’s”, „WunderBar”)
  • Fachbuchausleihe (ca. 500 Schriften)
  • Jugendbildungsstätte Schloß Dhaun
  • Kreisjugendzeltplatz Meisenheim

Gesetzlicher Jugendschutz

Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit enthält im wesentlichen Gebots- und Verbotsnormen für Veranstalter und Gewerbetreibende und regelt Folgendes:

  • Aufenthalt in Gaststätten und Nachtclubs
  • Abgabe und Verzehr alkoholischer Getränke
  • Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
  • Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen
  • Abgabe von Videokassetten und Bildträgern
  • Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
  • Rauchen in der Öffentlichkeit

Gesetzliche Bestimmungen

  • Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
  • Zentrale Vorschrift für den Jugendmedienschutz. Hier werden Grundrechte des Artikel 5 Abs. 1 zum Schutze der heranwachsenden Jugend Beschränkungen unterworfen
  • Jugendarbeitsschutzgesetz; regelt den Schutz Jugendlicher in Beschäftigungsverhältnissen, z. B.: Schulbesuch, Freizeit, Ruhezeiten; Schutz vor bestimmten Arbeiten, Verbot der Kinderarbeit; Befreiungen bestimmter Art erteilt u. a. das Jugendamt nach Antragstellung, z. B. bei der Mitwirkung bei Fernsehaufzeichnungen oder anderen Einzelveranstaltungen

Ihre Ansprechpartner

  • Herr Lothar Zischke
    Tel.: 0671 803-1541
    Fax: 0671 803-1549
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  • Frau Dorothee Weiland
    Tel.: 0671 803-1542
    Fax: 0671 803-1549
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  • Frau Monika Adelseck
    Tel.: 0671 803-1543
    Fax: 0671 803-1549
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  • Frau Tanja Purper
    Tel.: 0671 803-1544
    Fax: 0671 803-1549
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