Jugendförderung
Aktuell

Jugendfilmtage 2018 in Bad Kreuznach - Aktionstage für Schulen im Landkreis Bad Kreuznach
Der Regionale Arbeitskreis Suchtprävention (RAK) veranstaltet am 17. + 18.04.2018 im Rahmen der Jugendfilmtage Aktionstage für weiterführende Schulen im Landkreis Bad Kreuznach. Zum RAK gehören Vertreter_innen aus Kreis- und Stadtjugendamt, Caritasverband, Polizei, Suchtpräventionslehrer_ innen der Schulen etc. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten des "Cineplex" Bad Kreuznach statt. Eine Anmeldung hierfür ist erforderlich! Die Aktionstage beinhalten außer ausgesuchten Filmen auch verschiedene Mit-Mach-Stationen. Das Konzept wird von Sinus im Auftrag der BzgA angeboten. Hier geht´s zum Konzept der Filmtage, wie auch zur Übersicht der Filme und einem entsprechenden Begleitmaterial für Lehrkräfte.Die Anmeldung der jeweiligen Schule ist verbindlich (durch die Suchtpräventionslehrer_innen UND ggfs. Schulsozialarbeit) und beinhaltet vorab eine halbtägige Schulung durch Sinus.

Die Kreisjugendförderung:
besteht aus den Bereichen:
- Jugendarbeit > mehr Informationen siehe unten stehend
- Jugendsozialarbeit> mehr Informationen siehe Navigationsleiste links
- Soziale Arbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)> mehr Informationen siehe Navigationsleiste links
- Jugendschutz > mehr Informationen siehe unten stehend
Die kommunale Jugendarbeit der Kreisjugendförderung unterstützt die eigenverantwortliche Tätigkeit von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Vereine, Initiativgruppen und in der Kinder- und Jugendarbeit engagierte Institutionen und Gemeinden sowie (Beratungs-)angebote an Schulen. Hier geht es zur Fachberatung für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit des Landesjugendamtes RLP.
Die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetztes (angelehnt an die Rahmenvereinbarungen des Landes Rheinland-Pfalz):
Informationveranstaltungen zum § 72 a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes des Stadt- und Kreisjugendamtes:
⇒ Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an
- Empfehlungen zum § 72 a SGB VIII Führungszeugnisse
- Rahmenvereinbarung § 72 SGB VIII zum Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe
- Beitrittserklärung für freie Träger auf örtlicher Ebene
- Bestätigung Einwohnermeldeamt
- Definition neben- und ehrenamtlicher Tätigkeit
- Smiley - Qualitätsmerkmal Pro Kinderschutz

Über uns erhalten Sie Beratung und Informationen zu folgenden Einrichtungen und Themen
- Jugendbildungsstätte Schloss Dhaun
- Kreisjugendzeltplatz Heimbachtal Meisenheim
- Kreisjugendring Bad Kreuznach e. V.
- spiel- und erlebnispädagogische PRAXIS-AG (NEPAL = Netzwerks Erlebnispädagogischer Projekte Abenteuerlichen Lernens)
- Jugendverbänden sowie der Stadt- bzw. Kreisjugendförderung
- Grill- und Zeltplätzen im Kreis Bad Kreuznach
- aktive Jugendverbände im Landkreis Bad Kreuznach
- Ausleihmöglichkeiten von pädagogischen Materialien ("Spielgeräteverleih")
- Ausleihmöglichkeiten pädagogischer Fachliteratur
- Förderrichtlinien im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
- Arbeitskreisen der Drogen- und Gewaltprävention
- Projekten und Initiativen der Erlebnispädagogik
- Initiativen und Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung
- Freizeit- und Seminarangeboten
- Möglichkeiten des internationalen Jugendaustauschs
- Fragen der Kinder- und Jugendarbeit
- Projekte fördern lassen: Demokratie leben! - Aktiv gegen Rechtextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit (ehem. LAP - Förderprogramm)
- Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für einkommensschwache Familien für die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen in Vereinen (Die notwendigen Formulare zum BuT finden Sie unter "Dokumente zum Dowload".)

Ferienangebote /-betreuung
OSTER,- SOMMER- UND HERBSTFERIEN: Die Freizeitenbroschüre "Los Geht´s" des Kreisjugendrings, der Stadt- und Kreisjugendförderung 2017 befindet sich hier (pdf-Dokument). Hier finden Sie Ferienbetreuungsangebote im Landkreis Bad Kreuznach. Diese ist auch in Papierform bei uns erhältlich.

Jugendschutz
Der Landkreis Bad Kreuznach führte im Rahmen der Kampagne "Ja zum Jugendschutz" für minderjährige Veranstaltungsbesucher zum 1. Mai 2013 den PartyPass ein (PartyPass-Präsentation (Prezi-Animation - mit Klick auf die Leertaste oder Pfeiltaste können Sie die Präsentation bedienen).
Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für Jugendliche unter 18 Jahren an Festen teilzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie im Umgang mit dem PartyPass und unserer PartyPass-Box. Dies ist eine praktische Kiste mit allen benötigten Materialien wie Drucker, Laminiergerät, Fotoapparat etc. zur professionellen Herstellung von PartyPässen für eine geplante Veranstaltung. Diese können Vereine, Verbände, Schulen etc. kostenfrei bei ihrem zuständigen Ordnungsamt bzw. der Kreisjugendförderung ausleihen. Alternativ gibt es die neue PartyPass-App. Hinweis: Der PartyPass sollte in Verbindung mit den gängingen Farbbändchen angeboten werden. Mit dem Einsatz des PartyPasses entfällt die sog. Erziehungsbeauftragung!

- Kreisjugendamt / E-Mail senden
Jugendschutzkontrollen finden in Kooperation mit den zuständigen Ordnungsämtern sowie den jeweiligen Sachbearbeitern im Bereich Jugendkriminalität statt:
- Herr Gustav Kühnle / Polizeiinspektion Bad Kreuznach
- Herr Mario Schwarz / Polizeiinspektion Lauterecken
- Herr Wolfgang Hill / Polizeiinspektion Kirn
- Herr Karl-Heinz Reinhard / Polizeidirektion Bad Kreuznach

Dokumente zum Download
Förderung der Jugendarbeit
- Handreichung zu den Kreisrichtlinien des Kreisjugendamts für die Gewährung von Zuschüssen (PDF-Datei, 111 KB)
- Antrag auf Kreiszuschuss (Word-Datei, 119 KB)
Ehrenamt
- Antrag Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall nach dem Ehrenamtsgesetz (PDF-Datei, 243 KB)
- Arbeitshilfe für Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene: Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen
Planungshilfen
- Antrag für jugendschutzrelevante Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz (pdf-Dokument). WICHTIG: Zukünftig müssen Anträge für solche Veranstaltungen spätestens drei Wochen vorher im Ordnungsamt vorliegen!
- Planungshilfe für Event-, Dance- und MSS-Partys (PDF-Datei, 319 KB)
- Folder: Eltern und Erziehungsberechtigte (pdf-Datei)
- Folder: Veranstalter und Gewerbetreibende (pdf-Datei)
- Folder: Event-, Dance- und MSS-Partys (pdf-Datei)
- Suchtprävention (PDF-Datei, 35 KB)
- Genuss ohne „Absturz” – Tipps für Kids (PDF-Datei, 32 KB)
- Informationsblatt „Wir können Kinder und Jugendliche nicht vor allem bewahren, aber Ihnen Chancen geben, sich zu bewähren” (PDF-Datei, 33 KB)
- Jugendschutzgesetz (grafische Umsetzungshilfe): deutsch (PDF-Datei, 320 KB) oder deutsch-arabisch).
- Ratgeber „Surfen? Aber sicher!” mit praktischen Tipps fürs Netz, der insbesondere für Eltern von Schülern der 5. und 6. Klasse (PDF-Datei, 1030 KB)
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Infobrief für anerkannte Verbände, Gruppen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit (PDF-Datei, 56.9 KB)
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF-Datei, 105 KB)
- Belegliste zur Abrechnung der Bildungs- und Teilhabemittelmittel (PDF-Datei, 19 KB)
- mehr Informationen zum BuT sowie Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Thema finden Sie hier.

Weiterführende Informationen im Internet
- Landesjugendamt – zahlreiche weitere Informationen und Anträge zur Jugendhilfe
- Zahlreiche weitere Informationen und Anträge können auch auf der Website des Landesjugendamts unter http://www.lsjv.rlp.de/service/downloads/ heruntergeladen werden
- Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Ihre Ansprechpartner
- Frau Dorothee Weiland
Tel.: 0671 803-1542
Fax: 0671 803-2542
E-Mail senden - Frau Tanja Kirsch-Enders
Tel.: 0671 803-1543
Fax: 0671 803-2543
E-Mail senden - Frau Nadine Keber
Tel.: 0671 803-1553
Fax: 0671 803-2543
E-Mail senden - Herr Lothar Zischke
Tel.: 0671 803-1541
Fax: 0671 803-2541
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