Grundsicherung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen wird keine Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern Grundsicherung erbracht. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners bzw. des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Die Grundsicherung können Personen erhalten, die
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Hilfe zum Lebensunterhalt. Im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt muss die Grundsicherung jedoch beantragt werden.
Wann kein Anspruch auf Leistungen besteht
Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000,00 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Ihr Ansprechpartner
- Frau Nadia Winterland
Tel.: 0671 803-1409
Fax: 0671 803-1448
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Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
Anrecht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, das sog. Hartz IV, haben folgende Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben:
- alle hilfebedürftigen erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren
- hilfebedürftige nicht erwerbstätige Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
Das Jobcenter ist für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Das Jobcenter Bad Kreuznach hat derzeit seinen Sitz in den Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit in Bad Kreuznach und Kirn.
Ihr Ansprechpartner
- Herr Klaus Wendel
Tel.: 0671 803-1408
Fax: 0671 803-1448
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Dokumente zum Download
- Antrag auf Grundsicherung (PDF-Datei, 123 KB)