Betreuungsbehörde

Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.

Rechtliche Betreuung - was ist das?

Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung. Die Betreuerin oder der Betreuer vertritt die betroffene Person gerichtlich und außergerichtlich.

Wer ist betroffen?

Volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht besorgen können und nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten werden können.

Haben Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung?

Sie wollen etwas Sinnvolles tun? Sich für hilfebedürftige Menschen engagieren? Hilfsbedürftigen eine Brücke bauen, ohne die der Alltag zum unüberwindlichen Hindernis würde? Sie wissen aber nicht, wie Sie es anfangen sollen oder welche Aufgaben damit verbunden sind? Dann möchten Ihnen hier einige Ihrer Fragen zur ehrenamtlichen Betreuungsarbeit beantworten.

Informationen für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer

Wer kann eine Betreuung beantragen oder anregen?

Der Betroffene selbst kann eine Betreuung beantragen, Angehörige, Nachbarn und Behörden können die Betreuung anregen beim:

für die Stadt Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim, Rüdesheim und Stromberg

für die Verbandsgemeinden Bad Sobernheim, Kirn-Land, Meisenheim und die Stadt Kirn


Anerkannte Betreuungsvereine

Die anerkannten und vom Landkreis geförderten Betreuungsvereine

  • werben ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • führen diese in ihre Aufgaben ein, beraten sie, bilden sie fort und ermöglichen ihren Erfahrungsaustausch
  • beraten über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

AWO Betreuungsverein Bad Kreuznach e. V.
Hedwigsgärten 2
55606 Kirn
Tel.: 06752 65 52
Fax: 06752 65 64
E-Mail senden

Sprechzeiten: Montag 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Darüber hinaus:
Sprechstunden im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim.
Jeden 1. Dienstag im Monat, von 10.00 - 12.00 Uhr
 

Betreuungsverein der Lebenshilfe e. V.
Römerstr. 18
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 7 63 50
Fax: 0671 8 96 11 74
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Sprechzeiten:
Bad Kreuznach, 1. Di. im Monat, Bahnstr. 26 im Mehrgenerationenhaus, 10 - 12 Uhr
Bad Kreuznach, 2./3./4. Di. im Monat, Planiger Str. 69, 10 - 12 Uhr
Bad Kreuznach, 2./3./4. Do. im Monat, Planiger Str. 69, 14 - 16 Uhr
Langenlonsheim, 1. Do. im Monat, Naheweinstr. 79, Gemeindeverwaltung, Haus Lorenz, 14 - 16 Uhr

Betreuungsverein im Diakonischen Werk des Kirchenkreises an Nahe und Glan
Kurhausstraße 8
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 84 25 10
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Büro Meisenheim
Talweg 1
55587 Meisenheim
Tel.: 06753 44 12  oder 06753 10 22 3
Fax: 06753 44 32

Sprechzeiten:
Bad Kreuznach, freitags, Kurhausstr. 8, 10 - 12 Uhr
Bad Kreuznach, 2. Fr. im Monat, Kurhausstr. 6, Bonhoefferhaus, 10 - 12 Uhr, Zugang barrierefrei Tel. 0671/842510
Meisenheim, donnerstags, Talweg 1, 14 - 16 Uhr

SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste im Kreis Bad Kreuznach e. V.
Riegelgrube 10
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 6 42 07
Fax: 0671 7 51 14
E-Mail senden
Internet: www.skm.bistum-trier.de

Sprechzeiten:
Bad Kreuznach, mittwochs, Riegelgrube 10, 9 - 15 Uhr


Veranstaltungen des Arbeitskreises der Betreuungsvereine in Stadt und Kreis Bad Kreuznach


Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuer

Jeder Betreute hat Anspruch auf eine qualifizierte, seinem vom Gericht festgestellten Bedarf entsprechende Betreuung, unabhängig davon, ob diese ehrenamtlich oder beruflich geführt wird. Für ehrenamtliche und für berufsmäßig tätige Betreuer gelten allerdings unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die Entwicklung von Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer hat dabei besondere Bedeutung auch für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bei der Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter durch Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Die besonderen Anforderungen an beruflich tätige Betreuer können Sie als Berufsbetreuerin/Berufsbetreuer oder als an dieser Tätigkeit Interessierte/r in dem angefügten Anforderungsprofil (PDF-Datei, 175 KB) nachlesen.

Weitere Informationen zum Thema “Betreuung als Beruf” erhalten Sie außerdem beim Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) und beim Bundesverband freier Berufsbetreuer e. V. (BVfB).


Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

Ausführliche Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Beglaubigungen/Beurkundungen und Patientenverfügungen erhalten Sie in dieser Datei (PDF-Datei, 210 KB).

Wichtiger Hinweis:
Die Betreuungsbehörde informiert Sie über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, bietet aber keine Rechtsberatung.


Ihre Ansprechpartner/Innen

  • Frau Therese Keber-Schon
    Tel.: 0671 803-1432
    Persönliches Fax: 0671 803-2432
    E-Mail senden
     
  • Frau Tanja Schäfer
    Tel.: 0671 803-1445
    Persönliches Fax: 0671 803-2445
    E-Mail senden
     
  • Frau Kathrin Post
    Tel.: 0671 803-1431
    Persönliches Fax: 0671 803-2431
    E-Mail senden
     
  • Frau Viktoria Schlundt
    Tel.: 0671 803-1439
    Persönliches Fax: 0671 803-2439
    E-Mail senden
     
  • Herr Klaus Wendel
    Tel.: 0671 803-1408
    Persönliches Fax: 0671 803-2408
    E-Mail senden

Abteilungsfax: 0671 803-1448


Weiterführende Informationen im Internet

Website des Justizministeriums Rheinland-Pfalz mit Kontaktdaten der Amtsgerichte Bad Kreuznach und Bad Sobernheim

Informationen und Broschüren zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügungen und Betreuungsrecht

Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht mit Informationen für Migranten in verschiedenen Sprachen

Muster-Vordrucke zu Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung und Patientenverfügung