Familienzentren Landkreis Bad Kreuznach


Am 01.07.2021 trat in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) in Kraft, welches das seit 1991 bestehende KitaGesetz (KitaG) ablöste. Zentrale Zielsetzung des KiTaG ist es, im Rahmen der Kindertagesbetreuung „allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen (zu) bieten, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, Nationalität, weltanschaulichen und religiösen Zugehörigkeit, einer Behinderung, der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familie und ihren individuellen Fähigkeiten. Sie soll soziale sowie behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgleichen“   (§ 1 Abs. 2 KiTaG).

Mit dem neuen Gesetz wird die Personalbemessung neugestaltet. Zwei Elemente sind dabei wesentlich. Zum einen wird die Regelpersonalisierung auf eine platzbezogene Bemessung umgestellt (§ 21 Abs. 3 KiTaG). Zum anderen wird es zusätzliche Zuweisungen des Landes zur Deckung von personellen Bedarfen geben, die aufgrund des Sozialraums oder anderen besonderen Bedarfen entstehen (§ 25 Abs. 5 KiTaG).

Ziel dieses Sozialraumbudgets ist die Überwindung struktureller Benachteiligung. Damit folgt das Sozialraumbudget dem Leitbild des sozialen Ausgleichs und ermöglicht den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine entsprechende Steuerung und Schwerpunktbildung (Gesetzesbegründung zum KiTaG, S. 52). Dazu gehören auch die Stärkung der Zusammenarbeit mit Eltern in sozial benachteiligten Lebenslagen, die Vernetzung im Sozialraum sowie die Verbesserung des Zugangs zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten (ebenda).

Der Landkreis Bad Kreuznach hat die anstehende Einführung des KiTaG und des Sozialraumbudgets zum Anlass genommen, ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Familien im Landkreis zu entwickeln. Dabei geht es wesentlich um den Auf- und Ausbau von dezentralen familienunterstützenden Angeboten. Die Umsetzung des Sozialraumbudgets in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises stellt einen Teil dieses Gesamtkonzeptes dar. In diesem Rahmen sollen Kitas zu Familienzentren weiterentwickelt werden, denen weitere Kindertageseinrichtungen zugeordnet sind. Diese Familienzentren fungieren als Stützpunkte, über die dezentrale familienunterstützende Angebote in und mit den Kitas in dem definierten Raum bei Bedarf leichter zugänglich werden. Auf diese Weise kann den besonderen Herausforderungen und strukturellen Benachteiligungen des ländlichen Raumes entgegengewirkt werden. Dabei werden Impulse aus den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Nachbarschafts-, Bildungs- und Kommunikationszentren aufgegriffen.

Zusammensetzung der einzelnen Konzeptbausteine auf einen Blick
Zusammensetzung der einzelnen Konzeptbausteine auf einen Blick.